
Allgemeine Datenschutzerklärung
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen bereitstellen, die für sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge des Thüringer Landtags bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gelten.
Inhaltsverzeichnis
A. Datenverarbeitung bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben
B. Datenverarbeitung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben
- Kontaktdaten des Verantwortlichen/Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Kategorien personenbezogener Daten und Datenquellen
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern und Auftragsverarbeitung
- Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
- Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer
- Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung
- Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
- Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
- Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck
A. Datenverarbeitung bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Thüringer Landtag im Rahmen der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben wird von dieser Datenschutzerklärung nicht erfasst. Die verfassungsrechtlich garantierte Stellung des Parlaments und seiner Mitglieder im System der Gewaltenteilung gebietet es, die parlamentarische Tätigkeit des Landtags, seiner Gremien, seiner Mitglieder, der Fraktionen und deren Beschäftigten sowie der Landtagsverwaltung von dem Anwendungsbereich der DS-GVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG, § 2 Abs. 6 Satz 3) auszunehmen. Die besondere Stellung regionaler Parlamente im Regelungsbereich des Datenschutzes ergibt sich aus der unmittelbaren Wahl ihrer Mitglieder durch das Volk und aus der Rechtsstellung ihrer Mitglieder als freie Abgeordnete, die keiner staatlichen Fremdkontrolle unterliegen. Zudem gewährleistet der Grundsatz der Parlamentsautonomie, dass der Landtag seine Aufgaben und Funktionen unabhängig von den anderen Verfassungsorganen, insbesondere der Exekutive wahrnehmen kann (Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 5. September 2018).
B. Datenverarbeitung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Thüringer Landtag bei der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben erfolgt unter Beachtung der DS-GVO und des ThürDSG.
I. Allgemeine Informationen
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen/Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist der Thüringer Landtag, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Str. 1
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 37 72031
Fax: +49 361 37 72016
E-Mail: poststelle(at)thueringer-landtag.de
Internet: www.thueringer-landtag.de
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Thüringer Landtags unter:
Thüringer Landtag
Datenschutzbeauftragte/r
Jürgen-Fuchs-Str. 1
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 37 71018
E-Mail: dsb(at)thueringer-landtag.de
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verwaltungsaufgaben des Thüringer Landtags sind vielschichtig (z.B. wirtschaftliche Angelegenheiten des Landtags nach Art. 57 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf), Personalverwaltung des Landtags, die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf und die Ausführung der Gesetze, soweit diese der/dem Präsidentin(en) des Landtags zugewiesen sind). Eine abschließende Aufzählung der Aufgaben ist daher nicht möglich.
Folgende Rechtsgrundlagen kommen in Betracht:
Soweit der Thüringer Landtag bei der Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. der entsprechenden Aufgabennorm oder § 16 Abs. 1 ThürDSG.
Sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. der entsprechenden Vorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt.
Sofern dem Thüringer Landtag für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages (einschließlich vorvertraglicher Maßnahmen) zwischen dem Thüringer Landtag und der betroffenen Person erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO.
Sollte es bei der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Thüringer Landtags erforderlich sein, dass besonders sensible Daten der betroffenen Personen verarbeitet werden, erfolgt dies gemäß Art. 9 DS-GVO und § 16 Abs. 2 ThürDSG.
3. Kategorien personenbezogener Daten und Datenquellen
Im Rahmen seiner Zuständigkeit verarbeitet der Thüringer Landtag insbesondere Kontaktdaten, Vertragsdaten und Personaldaten sowie sonstige Sachverhaltsinformationen, die zur Bearbeitung seiner Aufgaben oder Ihres Anliegens erforderlich sind.
Dabei werden die Daten entweder direkt bei Ihnen erhoben oder von Ihnen an den Thüringer Landtag übermittelt. Lediglich im Einzelfall werden Daten auch bei anderen Stellen angefordert oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus den maßgeblichen Vorschriften zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern und Auftragsverarbeitung
Zugriff auf die Daten hat nur die Behördenleitung bzw. Bedienstete beim Thüringer Landtag, die mit der inhaltlichen und administrativen Bearbeitung Ihrer Daten beauftragt sind.
Grundsätzlich haben auch die Systemadministratoren Zugriff auf die Daten, jedoch nur, sofern dies aus besonderen Gründen in speziell festgelegten Fällen erforderlich ist.
Sofern es bei der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Thüringer Landtags oder zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich und zulässig ist, können Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten auch andere öffentliche Stellen (insbesondere das Thüringer Landesrechenzentrum als IT-Dienstleister des Freistaats Thüringen) oder sonstige Dienstleister des Thüringer Landtags im Rahmen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung sein.
Im Übrigen sind Datenübermittlungen eine Frage des Einzelfalls.
5. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Grundsätzlich übermittelt der Thüringer Landtag im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben keine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Sollte eine solche im Einzelfall erforderlich sein, prüft der Thüringer Landtag, ob die Voraussetzungen nach Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer
Ihre Daten werden im Thüringer Landtag nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Bei aktenrelevanten Vorgängen richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen in der jeweils geltenden Fassung, die vom Thüringer Landtag entsprechend angewendet wird. Diese Frist beträgt in der Regel fünf Jahre. Sind spezielle Aufbewahrungsfristen zu beachten, verlängert sich die Aufbewahrung entsprechend. Akten mit vollstreckbaren Titeln werden mindestens bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung aufbewahrt.
7. Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung
Im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben betroffene Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten die Möglichkeit, folgende Rechte gegenüber dem Thüringer Landtag geltend zu machen.
a) Recht auf Auskunft
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
b) Recht auf Berichtigung und Vervollständigung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 Abs. 1 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden, und kein Ausnahmetatbestand des Art. 17 Abs. 3 DS-GVO einschlägig ist.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
e) Recht auf Datenübertragbarkeit
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).
f) Recht auf Widerspruch
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO erfolgt (Datenverarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt), Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
g) Recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung
Die betroffene Person hat das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Das gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO erteilt wurden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
h) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogenen Daten haben betroffene Personen das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 51, 57 DS-GVO ist im Freistaat Thüringen nach §§ 4, 6 ThürDSG der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Diesen können Sie wie folgt erreichen:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 57 3112900
Fax: +49 361 57 311 2904
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.thueringen.de
Internet: www.tlfdi.de
8. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten (z.B. zum Zwecke der Einlasskontrolle) weisen wir Sie im Einzelfall darauf hin.
9. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Thüringer Landtag nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO genutzt.
10. Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht.
II. Besondere Verarbeitungssituationen
1. Kontaktaufnahme
Der Thüringer Landtag bietet verschiedene Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
a) Kontaktaufnahme über E-Mail
Wenn Sie sich per E-Mail an uns wenden, wird Ihre E-Mail auf unserem E-Mail-Server gespeichert und ggf. durch die Poststelle bzw. die zuständigen Bearbeiter ausgedruckt. Bei bestimmten Verfahren werden eingehende E-Mails zusätzlich elektronisch in das Dokumentenmanagementsystem VIS eingepflegt.
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Bei aktenrelevanten Vorgängen richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen in der jeweils geltenden Fassung, die vom Thüringer Landtag entsprechend angewendet wird.
Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail unsicher ist. Die Daten können auf dem Übertragungsweg verlorengehen oder möglicherweise von Dritten gelesen und sogar geändert werden. Daher sollten Sie per unverschlüsselter E-Mail keine schutzwürdigen Daten an uns übermitteln. Übersenden Sie uns schutzwürdige Daten ausschließlich auf dem Postweg oder als verschlüsselte E-Mail. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung einer E-Mail wird davon ausgegangen, dass Sie mit unverschlüsselter Kommunikation einverstanden sind, sofern Sie nicht eine andere Art der Kommunikation wünschen. Zur verschlüsselten Übertragung von Informationen an den Thüringer Landtag via E-Mail ist die spezielle Software S/MIME (Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions) oder PGP (Pretty Good Privacy) zu verwenden. Sofern Sie eine Kommunikation mit S/MIME wünschen, geben Sie dies bitte in der ersten E-Mail an, so dass Ihnen von hier ein Ansprechpartner übermittelt werden kann. Wenn Sie mit PGP verschlüsselte E-Mails senden wollen, senden Sie die E-Mail bitte an folgende Adresse: poststelle(at)thueringer-landtag.de. Das für das PGP-Verfahren benötigte Zertifikat (öffentlicher Schlüssel) steht nachfolgend zum Download bereit. Bei Fragen zu den Verschlüsselungsmöglichkeiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Download
-
Zertifikat
PQP 3,16 KB - ist nicht barrierefrei
b) Kontaktaufnahme über Post/Fax
Mittels Post eingehende Schriftstücke und Dokumente werden von der Registratur eingescannt und zusätzlich elektronisch in das Dokumentenmanagementsystem VIS eingepflegt. Das schriftliche Original wird zur Bearbeitung eines Anliegens oder zur Erfüllung der dem Thüringer Landtag gesetzlich oder vertraglich zugewiesenen Aufgaben an die Behördenleitung oder die zuständigen Bediensteten weitergeleitet. Nach Abschluss der Bearbeitung wird das schriftliche Original aus Nachweisgründen in der Registratur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Bei aktenrelevanten Vorgängen richtet sich die Aufbewahrungsfrist nach der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen in der jeweils geltenden Fassung, die vom Thüringer Landtag entsprechend angewendet wird.
Mittels Fax eingehende Schriftstücke und Dokumente werden wie Post behandelt. Faxnummer und Verbindungszeitpunkt werden automatisch auf dem ausgedruckten Schriftstück und Dokument vermerkt sowie in unserem Faxgerät systembedingt gespeichert.
c) Kontaktaufnahme über Telefon
Bei einem Anruf werden Ihre Rufnummer, sofern Sie diese nicht unterdrückt haben, der Zeitpunkt sowie die Dauer des Anrufs systembedingt auf dem jeweiligen Telefon gespeichert und zentral auf dem Telefonserver im Thüringer Landtag für 21 Tage protokolliert. Gesprächsinhalte werden nur verarbeitetet, wenn Sie die Funktion des Anrufbeantworters nutzen und Ihr Anliegen als Sprachnachricht hinterlassen. Sprachnachrichten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. In der Regel erfolgt die Löschung durch den Empfänger spätestens drei Tage nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme.
d) Kontaktaufnahme über Internetseite
Soweit die Kontaktaufnahme über die Kontaktfelder der Internetseite des Thüringer Landtags erfolgt (Kontakt Pressestelle, Warenkorb-Formular für die Bestellung von Publikationen, Newsletter), gelten hinsichtlich der hierbei verarbeiteten personenbezogenen Daten die besonderen Datenschutzhinweise bei Nutzung der Internetseite des Thüringer Landtags.
2. Bewerberinformation
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen von Initiativbewerbungen oder zum Zwecke der Durchführung von Auswahlverfahren zur Begründung von Dienst-, Arbeits- oder Praktikumsverhältnissen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren gelten unsere gesonderten Bewerberinformationen des Thüringer Landtags.
3. Besucherinformation
Der Thüringer Landtag versteht sich als ein bürgeroffenes Haus, daher haben Sie die Möglichkeit, das Landtagsgebäude oder diverse Veranstaltungen im Thüringer Landtag zu besuchen.
Sofern Sie den Thüringer Landtag selbst oder eine Veranstaltung im Thüringer Landtag besuchen, werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Einladung oder Anmeldung sowie der Einlasskontrolle verarbeitet. Welche personenbezogenen Daten dabei vom Thüringer Landtag erhoben werden, bzw. an diesen übermittelt werden müssen, ergibt sich aus der Einladung, dem jeweiligen Anmeldeformular oder der jeweiligen Eingabemaske. Hierbei können ggf. auch Daten aus öffentlich zugänglichen Informationen und freiwillig mitgeteilte Daten verarbeitet werden.
Das Einladungsmanagement erfolgt vorzugsweise per E-Mail, ist aber auch postalisch möglich. Dabei werden Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mailadresse) in einem zentralen Adressmanagementsystem gespeichert. Sofern im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen festgestellt wird, dass die Daten nicht mehr aktuell oder erforderlich sind, um den o.g. Zweck zu erfüllen, werden sie unverzüglich gelöscht. Innerorganisatorisch verantwortlich und zugriffsberechtigt ist der Leitungsstab Presse-/Öffentlichkeitsarbeit (0361/3772828; veranstaltungen(at)thueringer-landtag.de).
Die Besucherdaten zur Einlasskontrolle werden ausschließlich von den zuständigen Bediensteten beim Thüringer Landtag und den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstleisters im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeitet und für die Dauer von einer Woche (ab dem Tag der Veranstaltung/Besuch) gespeichert. Eine längere Speicherdauer erfolgt nur dann, wenn eine solche zwingend erforderlich ist, z.B. bei Hausrechtsverstößen o.ä.. In bestimmten Fällen (z.B. bei Einzelbesuchern) ist es erforderlich, dass im Rahmen der Einlasskontrolle ein Datenabgleich mit einem Ausweisdokument (Lichtbildausweis) durchgeführt werden muss. Unmittelbar nach dem Datenabgleich erhalten Sie Ihr Ausweisdokument zurück. Das Ausweisdokument wird nicht elektronisch eingelesen und auch keine Fotokopie angefertigt.
Des Weiteren möchten wir Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass im Thüringer Landtag Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt und verarbeitet werden, auf denen Besucher des Landtags gegebenenfalls erkennbar zu sehen oder zu hören sind. Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Landtags (z.B. Druckerzeugnisse, Plakate, Bewegtbildangebote, Webseiten, Social-Media-Kanäle).
Der Verarbeitung von Adressdaten zum Zwecke des Einladungsmanagements sowie der Anfertigung und/oder Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen können die Betroffenen schriftlich oder in Textform widersprechen. Die Widerspruchsnachricht ist zu richten an den Thüringer Landtag, Besucherdienst, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt (poststelle(at)thueringer-landtag.de). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz) und des Thüringer Archivgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Im Falle einer Gruppenanmeldung hat die anmeldende Person die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gruppenbesuchs im Thüringer Landtag im Vorhinein über die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Besucherinformation des Thüringer Landtags.
4. Zahlungsverkehr
Der Thüringer Landtag erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zweck der Datenverarbeitung ist es, eine rechtmäßige Abwicklung des Zahlungsvorgangs vollziehen zu können. Die Bank- und Zahlungsdaten werden in dem gemeinsamen Haushaltsmanagementsystem der Thüringer Landesbehörden (HAMASYS) verarbeitet.
Nähere Informationen hierzu können Sie der Datenschutzinformation zum Verfahren HAMASYS entnehmen, die im Internetauftritt des Thüringer Landesamtes für Finanzen unter https://tlf.thueringen.de/fileadmin/tlf/datenschutz/20241217_Info_HAMASYS_DSGVO.doc.pdf veröffentlicht ist. Gern stellen wir Ihnen auf Anforderung auch einen Ausdruck zur Verfügung.
5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Die Vergabestellen des Thüringer Landtags (Verantwortlicher) vergeben öffentliche Liefer-, Dienst- und Bauaufträge i.S.d. der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften. Dabei werden regelmäßig insbesondere berufliche Kontaktdaten der Beschäftigten von teilnehmenden Bewerbern/Bietern und deren Nachunternehmern, berufliche Kontaktdaten der Beschäftigten früherer Auftraggeber (Referenzen), Informationen zur Eignung der Beschäftigten von teilnehmenden Bewerbern/Bietern (z.B. Qualifikationsnachweise, etc.) und deren Nachunternehmern sowie Zahlungspartnerdaten erhoben, gespeichert, verwendet und übermittelt.
Für die Beteiligung als Bewerber/Bieter am Vergabeverfahren ist die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten erforderlich. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Kommunikation zwischen den Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle, zur Durchführung der Angebotswertung, insbesondere Überprüfung der Bietereignung, sowie der späteren Vertragsabwicklung verarbeitet. Die Erhebung erfolgt überwiegend direkt beim Bewerber/Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind (z.B. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister oder bei zuständigen Präqualifizierungsstellen).
Die Speicherung erfolgt zur Dokumentation des Vergabeverfahrens in Papierform und abhängig vom Kommunikationsmittel zudem ggf. in Form einer E-Mail oder als Datensatz der e-Vergabe-Plattform.
Zugriff auf die Daten haben im Einzelfall nur die jeweils mit der Durchführung des Vergabeverfahrens befassten Beschäftigten des Thüringer Landtags. Des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Kanzleien sowie sonstige Berater) beteiligt sein. Die beteiligten externen Dritte werden von den Vergabestellen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist. Zu den Empfängern können insbesondere unterlegene Bieter (z.B. nach § 62 Abs. 2 VgV), das Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 WRegG), die Vergabekammer des Freistaats Thüringen (§ 19 ThürVgG), der Rechnungshof des Freistaats Thüringen und Gerichte gehören.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann es erforderlich sein, das Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abzuwickeln. Die speziellen Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Nutzung der e-Vergabe-Plattform können unter folgendem Link abgerufen werden.:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/MenueTop/Datenschutz/datenschutz_node.htm
Informationen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit, die i.d.R. zumindest den Namen des beauftragten Unternehmens enthalten, müssen zudem im EU-Amtsblatt (https://ted.europa.eu/de/) - ersteres ggf. zusätzlich auf der Internetseite des Thüringer Landtags (www.thueringer-landtag.de) - veröffentlicht werden. Die speziellen Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Nutzung des TED-Dienstes können unter: https://ted.europa.eu/TED/misc/legalNotice.do abgerufen werden.
C. Änderungsvorbehalt
Um den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Interesse und dem unseren gerecht werden zu können, behält sich der Thüringer Landtag Änderungen bzw. Aktualisierungen der vorliegenden Datenschutzerklärung ausdrücklich vor. Aus diesem Grunde legt der Thüringer Landtag Ihnen nahe, die auf dieser Internetseite bereitgehaltene Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen in Augenschein zu nehmen und sorgfältig zu lesen.